Der Synodalrat

Der Synodalrat ist die Kirchenexekutive und kann im Vergleich mit politischen Behörden mit dem Regierungsrat verglichen werden. Die sieben Synodalrätinnen und Synodalräte führen je ein Departement und sind als Kollegialbehörde oberstes Vollzugs-, Aufsichts- und Verwaltungsorgan der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn.

Über die Arbeit des Synodalrats und seiner Bereiche gibt der Jahresbericht 2023 Auskunft.

 

Wahl und Zusammensetzung des Synodalrats

Das Kirchenparlament (Synode) wählt die Mitglieder des Synodalrats je für eine Amtsdauer von vier Jahren. Die Synodalratspräsidentin (Vollamt) führt den Vorsitz. Die weiteren Mitglieder des Synodalrats nehmen ihre Aufgabe nebenamtlich wahr. Der Synodalrat trifft sich mindestens alle zwei Wochen für eine Tagessitzung.

 

Mitglieder des Synodalrats

An der konstituierenden Synode von Mittwoch, 2. November 2022 wurde der Synodalrat, die siebenköpfige Kirchenleitung, im Amt bestätigt. Diese besteht aus Judith Pörksen Roder (Präsidentin), Iwan Schulthess (Vizepräsident) sowie den Synodalratsmitgliedern Ueli Burkhalter, Renate Grunder, Ursula Marti, Annette Geissbühler und Philippe Kneubühler. Letzterer bekleidet im Synodalrat den Jurasitz.

Die Amtsdauer (Legsilatur) dauert vom 1. November 2022 bis 31. Oktober 2026

Nähere Erklärungen zum Synodalrat finden Sie hier.